Hund und Katz'

Foto für Sachkundekurse für Hundehalter

Inhalt:


Informationen für HundehalterInnen: 

Das Halten von Hunden erfordert von den Hundehaltenden einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit den anvertrauten Tieren, aber auch mit den Mitmenschen. Dies gilt nicht nur in Bezug auf die Einhaltung des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 und auf die Anwendungen der im Sachkundekurs erlernten Erfordernisse sondern ganz im Allgemeinen.

Besondere Aufmerksamkeit sollte daher auf die Sicherheit und die Vermeidung von Gefährdung von Menschen (speziell Kindern) durch Hunde gelegt werden, aber auch auf die Hygiene und Sauberkeit der öffentlichen und privaten Flächen, Wiesen und Felder. Nicht entsorgter oder falschentsorgter Hundekot ist nicht nur ein öffentliches Ärgernis sondern für Weidevieh auch gesundheitsgefährdend. Daher sollte das ordnungsgemäße Entsorgen von Hundekot durch den/die Hundehalter/in eine Selbstverständlichkeit sein.

Andererseits ist auch darauf zu achten, dass Hunde nicht alles beschnuppern und fressen, was sie auf ihrem „Gassiweg“ vor die Schnauze bekommen. Dies kann, wie es kürzlich der Fall war, zu schweren Krankheiten und bis zum Tod des Hundes führen. Hundeschulen und Hundetrainer bieten gerne Informationskurse oder Workshops an, die Abhilfe schaffen können.

Leinenpflicht und Beißkorbpflicht:
Aufgrund einiger Beschwerden werden alle Hundehalter und Hundehalterinnen dringend auf die ordnungsgemäße Verwahrung und auf die Leinenpflicht und Beißkorbpflicht im Orts- und Siedlungsgebiet hingewiesen.


Die nächsten ONLINE Sachkundekurse
gemäß § 4 Abs. 1 Oö. Hundehaltegesetz:

Sachkundekurse finden regelmäßig statt bei:


Silvia Sturmberger

TherapieHund &Co Sturmberger GmbH

Weberstr. 36, 4560 Kirchdorf/Krems

Tel.: +43 660 501 83 08

office@therapiehund.net

Anmeldung: www.hundundco.net



Hundetraining Leitner

Anmeldung und Information 

unter 0699-11515804

E-Mail: hundetraining.leitner@gmx.at



Tierarztpraxis Mag. Med. Vet. Isabella Mitheis:


Die aktuellen Ordinationszeiten von Tierärztin Mag. med. vet. Isabella Mitheis finden Sie unter folgendem Link:
Ordinationszeiten Mag. med. vet. Isabella Mitheis


Telefonische Anmeldung erforderlich!




Katzenkastration ...

ist ein wichtiger Beitrag zum aktiven Tierschutz!

„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.“ (Auszug aus der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung).

Mit dieser tierschutzrechtlichen Bestimmung hat der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass Katzen (sowohl weibliche als auch männliche Katzen), die ins Freie dürfen, kastriert werden müssen. Damit soll eine ungewollte und unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindert werden.

Von der verpflichtenden Kastration ausgenommen sind nur Katzen einer bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat gemeldeten Zucht, die mit Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sind.

In Österreich leben viele verwilderte Hauskatzen, die nicht kastriert wurden und entlaufen sind. Diese verwilderten Hauskatzen leben dann als Streunerkatzen und vermehren sich unkontrolliert, wodurch viel Tierleid entsteht.

Für die nachhaltige und konsequente Reduktion der Anzahl der Streunerkatzen ist es entscheidend, dass keine unkastrierten Tiere neu hinzukommen. Die Kastration der eigenen Katze(n) ist daher ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der „Streunerkatzenproblematik“.

Die Kastration von Katzen verhindert aber nicht nur die ungewollte Vermehrung, sie hat auch Vorteile für deren Gesundheit und das Verhalten der Tiere. Kastrierte Katzen streunen weniger herum und sind dadurch einem deutlich geringeren Risiko durch Verletzungen, den Straßenverkehr oder Infektionskrankheiten durch Kontakt mit anderen Tieren ausgesetzt. Außerdem sind die Tiere untereinander verträglicher. Ebenso entfällt in den meisten Fällen das übelriechende Markieren.

Die Kastration von Katzen ist übrigens ein Standardeingriff, der von Tierärzten/Tierärztinnen häufig durchgeführt wird und zu den Routineoperationen zählt.

Fazit: Die Kastration von Katzen stellt einen wichtigen Beitrag zum aktiven Tierschutz dar. Sie erhöht die Lebenserwartung der Tiere, hat viele Vorteile für deren Gesundheit und ist außerdem für Katzen mit Zugang ins Freie verpflichtend.

(Quelle: Tierschutzombudstelle OÖ, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1,
Tel. +43 732 77 20-142 81, E-Mail: tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at)


  • Autor: Gemeinde Schlierbach
  • Quelle: Diverse

18.08.2021 11:05